Verwaltung von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften

Neutral, zuverlässig, transparent.

Als Mitglied einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft (WEG) wissen Sie, wie wichtig eine kompetente und kostenorientierte Verwaltung der Immobilie ist. Das gilt umso mehr, wenn Instandhaltung und Instandsetzung den Wert der gesamten Wohnanlage erhalten sollen.

Auf Wunsch können wir dabei auf eine große Anzahl an bewährten und kompetenten Handwerksbetrieben aus der Region zurückgreifen.

Wir legen bei unseren Verwaltungsaufgaben größten Wert auf Transparenz und Abstimmung mit allen Eigentümern. Unsere Pflichten als Verwalter nehmen wir dabei sehr ernst.

Grundlegende Verwaltungsaufgaben

  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)

  • Umsetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer

  • allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten

  • Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung der ordnungsmäßigen Erfüllung

  • Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

30 Eigentümer | Künzelsau
12 Eigentümer | Öhringen

Rechtliche Verwaltung

  • Abschluss und Änderung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge

  • Beendigung, insbesondere Kündigung vorgenannter Verträge

  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Wohnungseigentümer

  • gerichtliche Vertretung der Wohnungseigentümer

Finanz- und Vermögensverwaltung

  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung

  • Rechnungswesen

  • Erstellung von Einzel- und Gesamtwirtschaftsplänen

  • Einziehung von Hausgeldern inkl. Mahnwesen

  • Erstellung der Jahresabrechungen und Rechnungslegung

  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder

14 Wohneinheiten | Öhringen
6 Eigentümer | Öhringen

Technische Verwaltung

  • Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen

  • Beauftragung und Überwachung baulicher Änderungen (Umbauten, Ausbauten, Modernisierungen)

  • Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Veräußerer (Bauträger)

  • sonstige technische Verwaltungsleistungen